Der Kanzlergarten liegt nördlich der Spree gegenüber dem Bundeskanzleramt. Er gehört zum gesicherten Amtsbereich und ist über eine zweigeschossige Brücke mit dem Kanzleramtsgebäude verbunden. Die Gartenfläche ist Teil des städtebaulichen Bandes des Bundes, das Regierungsbauten und Freiräume über den ehemaligen Grenzraum hinweg zusammenfasst. Rasen, Gehölze, Wege und Kunst bilden dabei keinen öffentlichen Park, sondern das landschaftliche Umfeld eines aktiven Regierungsstandorts.
Der Name kann bei Reisenden fälschlich die Erwartung eines frei zugänglichen Gartens wecken. Regulär lässt sich die Anlage nur von umliegenden öffentlichen Wegen und Brücken aus überblicken; Zugang besteht höchstens bei besonderen offiziellen Anlässen. Sicherheitsmaßnahmen und Sichtbeziehungen können sich kurzfristig ändern. Für Besucher ist der Kanzlergarten daher vor allem als Bestandteil der Architektur des Regierungsviertels interessant. Ein Spaziergang am Spreebogen vermittelt seine Lage besser als der Versuch, einen separaten Besuchereingang zu finden, den es im normalen Betrieb nicht gibt.
Als aktive Institution folgt der Ort seinem politischen, wissenschaftlichen oder öffentlichen Auftrag und nicht den Erwartungen eines gewöhnlichen Museums. Beim Besuch von „Kanzlergarten“ helfen ein langsamer Rundgang und der Vergleich mit verlässlichen historischen Abbildungen helfen, erhaltene Substanz, Rekonstruktion und spätere Ergänzungen zu unterscheiden. Die heutige Nutzung bestimmt, welche Bereiche öffentlich sind. Private, betriebliche oder gesicherte Räume dürfen nicht als frei zugängliche Sehenswürdigkeit verstanden werden. Beschilderung, Absperrungen und Hinweise des Personals haben immer Vorrang. So wird der Ort nicht nur als Name auf einer Karte, sondern als Teil der Berliner Stadtgeschichte und Gegenwart nachvollziehbar.
Für die Planung ist entscheidend, ob ein Innenbesuch, eine Veranstaltung oder nur eine Außenbesichtigung gewünscht wird. Diese Formen können völlig unterschiedliche Zeiten und Voraussetzungen haben. Aktuelle Hinweise zu Reservierung, Sicherheitskontrolle und Barrierefreiheit sind deshalb kurz vor dem Termin nochmals zu prüfen. Die weitere Umgebung bietet meist genügend Alternativen, falls ein Bereich geschlossen ist. Mit realistischen Gehzeiten und einer Pause wird aus dem Landmarkbesuch ein verständlicher Stadtspaziergang, nicht nur eine Reihe isolierter Fotopunkte. Für aktuelle Einschränkungen durch Bauarbeiten, Sonderveranstaltungen oder Sicherheitslagen bleibt stets der Betreiber beziehungsweise die zuständige Berliner Einrichtung die verlässlichste Quelle. Angaben von Drittanbietern sollten mit diesem Stand abgeglichen werden.